Im Kurs stelle ich diese Frage zweimal. Einmal in der ersten Lektion, einmal in der letzten. Der Abstand zwischen den beiden Antworten ist das Einzige, was sich in zwei Stunden ehrlich messen lässt.
Zehn Zeilen
Die Aufgabe, die ich für die wichtigste im ganzen Kurs halte, steht in Abschnitt drei. Sie geht so: Du nimmst deinen gestrigen Arbeitstag und gehst ihn chronologisch durch. Jede Stelle, an der ein System entschieden, sortiert, vorgeschlagen oder formuliert hat, wird eine Zeile. Uhrzeit, Situation, System, was es getan hat. Und hinter jede Zeile ein Buchstabe: B für bewusst eingeführt, U für unbemerkt passiert.
Zielmarke: zehn Zeilen.
Die meisten finden mehr. Mir ging es beim ersten Mal genauso.
Aufschlussreich ist vor allem die Zahl der U-Zeilen. Wer unter drei bleibt, hat meist zu grob geschaut, denn die unauffälligen Stellen sind die ergiebigen: die Autokorrektur, die Reihenfolge der Treffer in der internen Suche, der Vorschlag im Suchfeld, die Reihenfolge der zuletzt genutzten Dateien, die Empfehlung, welchen Beitrag du auf LinkedIn zuerst siehst.
Das Postfach allein füllt bei den meisten drei Zeilen.
Und dann gibt es die Zeilen, die gar nicht auf deinem Rechner stattfinden. Die Agentur, die in deinem Auftrag Texte erzeugt. Der Dienstleister, der eure Bewerbungen vorsortiert. Beide arbeiten für dich mit KI, ohne bei dir zu arbeiten. Der Kreis, den Artikel 4 meint, ist größer als die Belegschaft: Der Text nennt ausdrücklich Personen, die im Auftrag handeln.
Wer das übersieht, schult die eigene Abteilung und übersieht die Agentur.
Eine Zeile deiner Liste zählt mehr als alle anderen. Es ist die, bei der ein Fehler ernste Folgen hätte. Markier sie. Sie kommt am Ende dieses Artikels zurück, und im Kurs kommt sie in der letzten Aufgabe zurück, als Gegenprobe.
Am meisten überrascht bei dieser Übung meist das älteste Werkzeug.
Betreiber ist, wer einsetzt
Artikel 4 nennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Anbieter sind die Hersteller. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Das ist im Normalfall dein Unternehmen, und damit du.
Eine Größenschwelle gibt es nicht. Keine zehn, keine fünfzig Beschäftigten. Der Handwerksbetrieb mit fünf Leuten, der gelegentlich Kundenmails von einer KI formulieren lässt, ist erfasst. Ein bescheidener Aufwand genügt dann.
Die private Nutzung ist ausgenommen. Erfasst ist die berufliche, also auch das Angebot, das du morgens im Büro mit demselben Werkzeug vorformulierst, mit dem du abends ein Rezept generieren lässt.
Und noch einmal das Datum, weil hier dauernd zwei Daten durcheinandergehen: Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Er gehört zu den Vorschriften, die früh anwendbar wurden, lange vor den Regeln für Hochrisiko-Systeme. Wer dir sagt, man habe ja noch Zeit, verwechselt dieses Datum mit einem zweiten, das ich noch nicht genannt habe.
Dieses zweite Datum betrifft die heutige Fassung der Vorschrift.
Was nicht drinsteht
Zwei Stunden Kurs für eine Vorschrift, die in wenige Zeilen passt. Das ist die erste Überraschung, wenn du Artikel 4 zum ersten Mal im Wortlaut liest: Er ist kurz. Die meiste Unruhe entsteht durch das, was Leute hineinlesen.
Also, zum Streichen von der Sorgenliste.
Kein bestimmtes Tool. Nirgends steht, dass jemand ChatGPT, Copilot oder sonst ein Produkt beherrschen muss. Eine Schulung, in der ein Werkzeug geklickt wird, erfüllt allenfalls einen Wunsch.
Keine Stundenzahl. Wie viel genügt, hängt allein vom Einsatz ab.
Keine vorgeschriebene Form. Präsenz, online, Selbstlernkurs, Einarbeitung am Arbeitsplatz. Der letzte Punkt ist der, den fast alle übersehen: Vermutlich habt ihr schon Maßnahmen, die zählen, und müsst sie nur noch aufschreiben.
Kein amtliches Zertifikat. Es gibt keine anerkannte Prüfstelle und kein Siegel, das die Pflicht erfüllt. Auch der Nachweis über meinen Kurs ist kein solches Siegel.
Keine Meldepflicht. Niemand muss Schulungen irgendwo einreichen. Es gibt keine Behörde, die auf deine Aufstellung wartet.
Und der Punkt, der am häufigsten falsch dargestellt wird: Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Die Verordnung knüpft an andere Verstöße Sanktionen. Für Artikel 4 selbst ist keine eigene Geldbuße vorgesehen.
Wenn dir also eine Werbemail eine Millionensumme neben Artikel 4 stellt, gehört diese Zahl zu einer anderen Vorschrift. Prüf das ruhig nach, wenn dir so etwas begegnet.
Die Freiheit ist groß, und genau darin liegt die Zumutung. Übrig bleibt eine Frage: Was braucht diese Person an diesem Arbeitsplatz, um zu verstehen, was sie da tut?
Falls du jetzt denkst, damit sei die Sache erledigt: Das ist die häufigste Fehlreaktion auf diese Liste. Ich kenne sie aus jedem Gespräch dazu.
Warum sie zählt
Dafür gibt es drei Gründe.
Der erste ist die Anschlusswirkung. Andere Pflichten setzen Kompetenz voraus. Die menschliche Aufsicht über Hochrisiko-Systeme etwa funktioniert nur, wenn die aufsichtführende Person versteht, was sie beaufsichtigt. Wer dort scheitert, scheitert an einer Vorschrift, die sehr wohl bewehrt ist. Die Kompetenzlücke schlägt eine Etage weiter zu.
Der zweite ist die Beweislage im Schadensfall. Wenn eine KI-gestützte Entscheidung angegriffen wird, liegt die Frage nach Sorgfalt nahe. Dokumentierte Kompetenz hilft dann. Eine Lücke in der Dokumentation spricht gegen euch.
Stell dir vor, jemand fragt in einem Jahr: Wer hat das geprüft, und woran hat sich diese Person orientiert?
Der dritte ist die Innenwirkung, und der ist mir als Mensch-Computer-Interaktions-Mensch der nächste. Teams, die nicht wissen, woran sie sind, entwickeln eigene Regeln. Diese Regeln sind oft zu wenig durchdacht, und sie bleiben unsichtbar: Niemand meldet, dass er sich eine eigene Faustregel gebaut hat.
Sichtbar wird das erst, wenn zwei Leute im selben Fall verschieden entscheiden.
Wer handelt, weil ungeprüfte KI-Antworten teuer werden, hat einen Grund, den keine Gesetzesänderung berührt. Was sich in diesem Sommer am Gesetz geändert hat, kommt am Ende. Zuerst zu diesem Grund.
Siebzig Jahre Taschenrechner
Der Taschenrechner hat nie gelogen. Er liefert das Ergebnis, oder er ist kaputt. Dazwischen gibt es nichts.
Dieses Vertrauen haben wir gelernt, unsere Eltern haben es gelernt, und siebzig Jahre lang war es berechtigt. Über die Wurzeln dieses Vertrauens habe ich hier schon einmal geschrieben. Zum Problem wird es, wenn wir es auf eine Maschine übertragen, für die es nicht gilt.
Ein Sprachmodell liefert ein wahrscheinliches Ergebnis.
Wahrscheinlich heißt: Ein Sprachmodell erzeugt auch dann eine glatte, gut formulierte, sauber strukturierte Antwort, wenn nichts davon stimmt. Es gibt keinen Bruch im Stil, der dich warnt.
Die Maschine ist am gefährlichsten, wenn sie am besten klingt.
Zwei Personen. Die eine kennt jede Funktion ihres KI-Werkzeugs. Sie weiß, wo die Einstellungen liegen, wie Verläufe geteilt werden, welche Tastenkombination was macht. Gefragt, ob sie einer Antwort trauen kann, sagt sie: kommt drauf an, wie gut der Prompt war.
Die andere hat nie eine Einstellung geöffnet. Sie weiß aber, dass eine Quellenangabe erfunden sein kann, obwohl sie formatiert aussieht wie eine echte. Sie schlägt deshalb nach, wenn eine Zahl in ein Angebot soll, und lässt Formulierungsvorschläge laufen, ohne nachzuschlagen.
Wer von beiden verfügt über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz? Die zweite. Ohne Zweifel.
Die Verordnung sieht das genauso, auch wenn sie es umständlicher sagt. Sie beschreibt KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz erlauben, einschließlich eines Bewusstseins für Chancen und Risiken und für möglichen Schaden. Lies den letzten Halbsatz zweimal. Bedienung kommt darin nicht vor.
KI-Kompetenz heißt urteilen.
Werkzeugkenntnis hat ihren Wert. Person A arbeitet vermutlich schneller als Person B, und in einem Team willst du beide haben. Die Frage ist nur, was von beidem die Pflicht erfüllt. Und was in zwei Jahren noch gilt: Das Wissen darüber, wann eine Antwort nachgeprüft werden muss, überdauert jedes Update.
Die verbreitetste Fehlinvestition ist die Werkzeugschulung. Sie fühlt sich gut an, weil sie messbar ist: Am Ende gibt es eine Teilnehmerliste. Kompetenz im Sinne der Vorschrift erzeugt sie nicht.
Welche der beiden Personen sitzt häufiger in deinem Team? Und welche Schulung hättest du bisher gebucht?
Drei Stufen nach Nähe zur Folge
Das ausreichende Maß ist relativ. Die Verordnung nennt, woran es sich bemisst: technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Kontext des Einsatzes, die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden. Ein Konzern, der KI in der Bewerbervorauswahl einsetzt, muss mehr tun als ein Handwerksbetrieb, in dem gelegentlich eine Mail formuliert wird.
Relativ ist eine unbefriedigende Auskunft. Hier der Test dazu: Nimm zwei Personen aus deinem Haus und begründe, warum die eine mehr braucht als die andere. Gelingt dir das, hast du verstanden, was gemeint ist.
Im Kurs sortiere ich das in drei Stufen.
Stufe 1: alle, die KI-Ausgaben verwenden. Wer eine Formulierung übernimmt, eine Zusammenfassung liest, einen Vorschlag anklickt. Gebraucht wird das Wissen, dass Ausgaben erfunden sein können, ein Gefühl dafür, wann das zählt, und die Gewohnheit, außerhalb zu prüfen. Die meisten Zeilen deiner Inventur gehören hierher. Das ist der Normalfall.
Stufe 2: alle, die mit KI Entscheidungen vorbereiten. Wer Bewerbungen vorsortiert, Angebote kalkuliert, Texte veröffentlicht, Anträge bearbeitet. Zusätzlich gebraucht: Verständnis dafür, wie ein Vorschlag die eigene Entscheidung verengt. Wer eine Liste vorgelegt bekommt, wählt aus dieser Liste. Was nicht draufsteht, kommt gar nicht erst in Betracht. Die Auswahl ist getroffen, bevor der Mensch zu entscheiden anfängt.
Stufe 3: alle, die über Einsatz und Werkzeuge entscheiden. Führungskräfte, IT, Datenschutz, Einkauf. Zusätzlich gebraucht: Rollenverständnis nach der Verordnung, Kenntnis der Risikokategorien, Auswahlkriterien und die Frage, wo aus einer Ausgabe eine Folge wird.
Und jetzt der Punkt, an dem die meisten falsch abbiegen. Zugeordnet wird nach Nähe zur Folge.
Eine Sachbearbeiterin, deren Bescheide Menschen betreffen, steht auf Stufe 2. Auch wenn sie niemanden führt und im Organigramm weit unten steht. Ein Abteilungsleiter, der KI nur für interne Notizen nutzt, steht auf Stufe 1. Auch wenn er zwanzig Leute führt.
Die Frage lautet: Was passiert, wenn die Maschine hier falsch liegt und es niemand merkt?
Was du dokumentierst: für jede Stufe, wer dazugehört, warum, welche Maßnahme vorgesehen ist. Das ist eine Tabelle mit drei Zeilen und vier Spalten. Mehr braucht es nicht.
Wenn du in deinem Haus nur eine einzige Sache aus diesem Artikel umsetzt, dann diese.
Das Wort, das ich zurückgehalten habe
Bis zum Sommer lautete Artikel 4: Wer KI einsetzt, muss bei seinen Leuten ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen.
Am 8. Juli 2026 ist der Digital-Omnibus im Amtsblatt erschienen, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Er fasst Artikel 4 neu, und der Unterschied steckt in einem Wort: Aus sicherstellen wird fördern. Und der geänderte Text stellt ausdrücklich klar, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person garantieren muss.
Das ist das zweite Datum. Und das ist der siebte Punkt, der nicht drinsteht.
Die Änderung verschiebt die Beweislast.
Seitdem gilt eine Bemühenspflicht. Sie schuldet den ernsthaften Versuch: Wer sie hat, muss zeigen, was er getan hat und warum das vernünftig war.
Die Frage lautet heute: Habt ihr etwas getan, das Kompetenz unterstützt, und könnt ihr es beschreiben?
Lies mit dieser Frage noch einmal den Abschnitt über die zehn Zeilen. Verlangt wird, dass du weißt, dass dein Spamfilter da ist, dass du etwas getan hast und dass du es beschreiben kannst. Beschreiben kann nur, wer vorher aufgeschrieben hat. Die Liste ist der Anfang dieser Beschreibung.
Dokumentieren lässt sich die eigene Handlung.
Was dann als Nachweis trägt, sortiert der Kurs in drei Ebenen. Die Maßnahme: was ihr getan habt, mit Inhalt, Umfang, Zeitpunkt und Teilnehmerkreis, eine Zeile pro Maßnahme. Die Passung: warum diese Maßnahme für diese Leute, und das ist die Stufen-Tabelle von oben. Und das Ergebnis: ein Dokument, das die Person selbst geschrieben hat. Eine Selbsteinschätzung, eine Regel für den eigenen Arbeitsplatz, eine Liste dessen, was abgegeben wird und was nicht.
Ein solches Dokument zeigt, dass jemand nachgedacht hat.
Schwach ist: eine Teilnahmebescheinigung ohne Inhaltsangabe, eine Schulung, die für alle gleich war, obwohl die Rollen es nicht sind, ein Werkzeugtraining, dessen Gegenstand es inzwischen anders gibt, und alles, was einmal stattfand und nie wieder. Diese vier haben etwas gemeinsam: Sie belegen allenfalls, dass etwas passiert ist.
Setz deshalb einen Wiedervorlagetermin. Einmal jährlich, eine halbe Stunde, eine Frage: Stimmt die Einschätzung noch? Die Systeme werden dann andere sein.
Was der Kurs nicht kann
Ob euer Nachweis im konkreten Fall genügt, kann ich nicht beurteilen. Das hängt an eurem Einsatz, eurer Branche, eurer Risikolage, und diese Bewertung gehört zu jemandem mit juristischer Zulassung. Praktische Beispiele für geeignete Maßnahmen will die Kommission nachliefern; bis dahin bleibt der Maßstab offen. Das ist die ehrliche Auskunft.
Und zwei Stunden machen niemanden kompetenter. Wer das behauptet, verkauft genau das Zertifikat, gegen das der ganze Abschnitt über den Taschenrechner argumentiert. Der Kurs erklärt, was verlangt wird, und zeigt, wie man es beschreibt. Die Kompetenz selbst entsteht beim Üben an den eigenen Fällen, und das dauert länger als ein Nachmittag.
Was er dir am Ende in die Hand gibt, ist ein ausgefülltes Blatt. Deine Rolle, drei Fragen für deinen Arbeitsplatz schriftlich beantwortet, eine Prüfregel, deine Stufe mit Begründung, ein Wiedervorlagetermin. Rechtsstand August 2026, und bei einem Thema, das sich alle paar Monate bewegt, zählt diese Angabe.
Du kannst den größten Teil davon ohne den Kurs machen. Die Inventur und die drei Fragen stehen im Anhang, wörtlich, du kannst sie heute Nachmittag ausfüllen.
Wo Kompetenz entsteht
Kompetenz entsteht bei den Menschen, die mit den Werkzeugen arbeiten.
Das beschreibt die Arbeitsteilung zwischen Gesetzgeber und Arbeitsplatz. Eine Verordnung kann anordnen, dass etwas für Kompetenz getan wird. Entstehen muss sie bei einzelnen Menschen an einzelnen Arbeitsplätzen, wenn sie sich eine unbequeme Frage stellen und die Antwort aufschreiben.
Genau das hat der Gesetzgeber im Juli nachvollzogen, als er aus dem Sicherstellen ein Fördern gemacht hat. Kompetenz lässt sich ermöglichen.
Am Ende des Kurses stelle ich die Frage vom Anfang noch einmal. KI ist gut, KI ist böse, ich weiß es nicht. Und bitte darum, die erste Antwort erst zu lesen, wenn die zweite geschrieben ist.
Die häufigste Verschiebung: Die meisten gehen mit einer Unterscheidung hinaus. Bei dieser Aufgabe übernehme ich ungeprüft, bei jener nie.
Die zweithäufigste: Manche gehen vorsichtiger hinaus, als sie hereingekommen sind, und das ist die richtige Richtung.
Deine Liste von gestern.
Wie viele Zeilen hat sie?
Wie viele davon tragen ein U?
Und die eine Zeile, die du markiert hast: Wäre es dir aufgefallen?
Der Wortlaut von Artikel 4 Absatz für Absatz, die Rollenfrage in Ruhe, die Inventur, die drei Stufen, die Selbsteinschätzung mit Prüfregel, dazu der Leitfaden Die Kompetenzpflicht im Arbeitsalltag als PDF: Das alles ist mein Udemy-Kurs KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act: Neuerungen zum Juli 2026. Sechs Abschnitte, 16 Lektionen, rund zwei Stunden, bewusst überwiegend Text und Übung. Eine Klick-Anleitung für ein KI-Werkzeug findest du dort nicht. Ein Zertifikat, das eine Behörde beeindruckt, auch nicht. Das gibt es im Gesetz nämlich nicht.
Wer diesen Artikel bis zum Ende gelesen hat, bekommt den Kurs bis zum 15. Oktober 2026 für 9,99 Euro. Der Code lautet 16F8D2B01362ACA54A17, oder du nimmst direkt diesen Link.
Danach kostet er wieder das, was Udemy dafür verlangt. Und deine Liste von gestern hat hoffentlich schon mehr als zehn Zeilen.
Anhang: Die Inventur und die drei Fragen
Wie in den vorigen Artikeln lege ich offen, womit ich gearbeitet habe. Zuerst die Anleitung für die Inventur, dann die drei Fragen für den eigenen Arbeitsplatz mit dem, woran sich eine tragfähige Antwort erkennen lässt, und zuletzt die Stufen-Tabelle zum Ausfüllen. Alles stammt aus den Aufgaben des Kurses.
Die Inventur deines Arbeitstags
Du gehst deinen gestrigen Arbeitstag chronologisch durch und notierst jede Stelle, an der ein System entschieden, sortiert, vorgeschlagen oder formuliert hat. Zielmarke: zehn Zeilen.
Die Vorlage
Uhrzeit | Situation | System | Was es getan hat | B oder U
B = bewusst eingeführt (es gab einen Beschluss, ein Projekt, eine Einführung)
U = unbemerkt passiert (das System war einfach da)
Darunter: Gesamtzahl der Zeilen, Zahl der U-Zeilen.
Drei Fundorte, die häufig fehlen
Systeme, die niemand als KI bezeichnet: die Autokorrektur, die Terminvorschläge im Kalender, die Reihenfolge der Treffer in der internen Suche, die Empfehlung, welchen Beitrag du zuerst siehst.
Das Postfach: Spamfilter, Sortierung, Vorschlag im Suchfeld. Bei den meisten drei Zeilen.
Die Stellen, an denen andere in eurem Auftrag mit KI arbeiten: die Agentur, die euch Texte liefert, der Dienstleister, der eure Bewerbungen vorsortiert.
Die Zeile, die du markierst
An welcher Stelle deiner Liste hätte ein Fehler ernste Folgen? Beschreib kurz, was dort schiefgehen könnte und wem es auffallen würde. Diese Zeile ist dein Prüfstein für die dritte Frage unten.
Die drei Fragen für deinen Arbeitsplatz
Schriftlich beantworten. Halte die Inventur bereit.
Frage 1: Was gibst du an KI ab?
Nenn konkrete Tätigkeiten, dazu wie oft und seit wann.
Gelungen, wenn dort Tätigkeiten stehen, die man beobachten könnte. „Angebotstexte vorformulieren" ist ein Beispiel dafür. Und wenn die Spalten „Wie oft" und „Seit wann" gefüllt sind: Sie machen aus einer Aufzählung eine Bestandsaufnahme.
Frage 2: Was prüfst du, bevor etwas deinen Namen trägt?
Und woran erkennst du im Alltag den Auslöser, dass jetzt geprüft werden muss?
Gelungen, wenn ein Auslöser darin vorkommt, den man im Alltag bemerkt. Etwa „sobald eine Zahl, ein Name oder ein Datum darin vorkommt" oder „sobald es nach außen geht". Und wenn die Prüfung außerhalb der KI stattfindet. Ein Sprachmodell zu fragen, ob es sich gerade geirrt hat, ist keine Prüfung.
Frage 3: Was bleibt bei dir, und warum?
Gelungen, wenn mindestens eine Aufgabe darin steht, die eine Maschine sprachlich besser könnte und die du bewusst behältst. Daran zeigt sich, dass hier jemand über Verantwortung nachgedacht hat.
Die Gegenprobe
Nimm die markierte Zeile aus der Inventur. Hätte deine Regel aus Frage 2 dort gegriffen? Wenn nicht, ist das der Ertrag der Übung: Du hast eine Lücke gefunden, bevor sie dich gefunden hat. Schreib die Regel um, bevor du weitergehst. Trag dann deine Stufe mit Begründung ein und einen Wiedervorlagetermin.
Die Stufen-Tabelle
| Stufe |
Wer dazugehört |
Was gebraucht wird |
Welche Maßnahme vorgesehen ist |
| 1 | Alle, die KI-Ausgaben verwenden: eine Formulierung übernehmen, eine Zusammenfassung lesen, einen Vorschlag anklicken | Wissen, dass Ausgaben erfunden sein können; ein Gefühl dafür, wann das zählt; die Gewohnheit, außerhalb zu prüfen | [trägst du ein] |
| 2 | Alle, die mit KI Entscheidungen vorbereiten: Bewerbungen vorsortieren, Angebote kalkulieren, Texte veröffentlichen, Anträge bearbeiten | Zusätzlich: Verständnis, wie ein Vorschlag die eigene Entscheidung verengt; eine ausdrückliche Regel, was geprüft wird, bevor etwas den eigenen Namen trägt | [trägst du ein] |
| 3 | Alle, die über Einsatz und Werkzeuge entscheiden: Führungskräfte, IT, Datenschutz, Einkauf | Zusätzlich: Rollenverständnis nach der Verordnung, Risikokategorien, Auswahlkriterien, die Frage, wo aus einer Ausgabe eine Folge wird | [trägst du ein] |
Zugeordnet wird nach Nähe zur Folge. Die Leitfrage für jede Person: Was passiert, wenn die Maschine hier falsch liegt und es niemand merkt?
Was du mit dem Blatt machst
Ausdrucken und neben die Tastatur legen.
In vier Wochen wieder ansehen. Eine Antwort streichen oder eine ergänzen.
Aufbewahren. Zusammen mit einer Aufstellung eurer Maßnahmen (Inhalt, Umfang, Zeitpunkt, Teilnehmerkreis, eine Zeile pro Maßnahme) ist das der belastbarste Beleg dafür, dass hier jemand nachgedacht hat.
Dieser Artikel dient der beruflichen Weiterbildung und der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch eine dazu befugte Person. Maßgeblich ist allein der geltende Rechtstext in seiner amtlichen Fassung. Rechtsstand: August 2026.